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Ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung: So erhalten Sie sie


Was ist eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung?


Eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung (auch „Transportschein" oder „Verordnung einer Krankenbeförderung" genannt) ist ein offizielles Dokument, das Ihr behandelnder Arzt ausstellt. Es bestätigt, dass eine medizinische Notwendigkeit für den Transport besteht und ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.


Wann haben Sie Anspruch auf eine Verordnung?


Sie haben Anspruch auf eine ärztliche Verordnung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:


  • Regelmäßige Behandlungen: Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung
  • Eingeschränkte Mobilität: Sie können aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen
  • Krankenhausentlassung: Transport nach einem stationären Aufenthalt
  • Reha-Maßnahmen: Fahrten zu ambulanter oder stationärer Rehabilitation
  • Pflegegrad 3 oder höher: Dauerhafter Anspruch auf Krankenbeförderung
  • Schwerbehinderung: Mit Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H"

  • Wie erhalten Sie die Verordnung?


  • **Sprechen Sie Ihren Arzt an**: Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um eine Verordnung der Krankenbeförderung
  • **Arzt prüft die Notwendigkeit**: Der Arzt beurteilt, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt
  • **Verordnung wird ausgestellt**: Der Arzt füllt das Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) aus
  • **Genehmigung der Krankenkasse**: In manchen Fällen muss die Krankenkasse die Verordnung vorab genehmigen

  • Was steht auf der Verordnung?


    Die Verordnung enthält wichtige Informationen:


  • Art der Beförderung (sitzend, liegend, Rollstuhl)
  • Grund der Beförderung
  • Ziel der Fahrt (Arztpraxis, Krankenhaus, Dialysezentrum)
  • Ob eine Hin- und Rückfahrt notwendig ist
  • Ob eine Begleitperson erforderlich ist

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse


    Bei genehmigter Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Beachten Sie:


  • Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt
  • Befreiung: Bei Überschreitung der Belastungsgrenze können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen
  • Direkte Abrechnung: MediTrek rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen

  • MediTrek hilft Ihnen


    Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Verordnung und Kostenübernahme. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.


    Haben Sie Fragen?

    Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um Krankenbeförderung und Kostenübernahme.

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